Folgerezepte

Bestellung von Rezepten (E-Rezept)

Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur Bestellung von Rezepten​. Es können nur Folgerezepte bestellt werden.

Abholung direkt in der Praxis in neuem Quartal nur mit Vorlage einer gültigen Gesundheitskarte; Familienangehörige oder Pflegedienste benötigen eine schriftliche Bestätigung.
Bei bereits gelesener Gesundheitskarte im aktuellen Quartal wird das E-Rezept ohne erneuten Besuch durch uns ausgestellt und kann direkt nach unserer Bestätigung in der Apotheke eingelöst werden.
Grüne bzw. blaue Rezepte und BTM-Rezepte müssen immer in der Praxis abgeholt werden.

Formular für die Rezeptbestellung

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